Es handelt sich um außerplanmäßige Verkehrssicherungsmaßnahmen am Unterhang der Schönecker Straße, welche aufgrund der unerschlossenen Hanglage den Einsatz aufwendiger Spezialtechnik (Seilkran) erfordert.
Ergänzt werden die Verkehrssicherungsmaßnahmen um planmäßige Waldpflege-/Holzerntemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-haltung der forstbetrieblichen Infrastruktur am Abfuhrweg des Glaßbaches.
Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.
An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.
Alle weiteren Abfuhr-/Wanderwege im Bereich Schwarzbergweg/Herrenberg/Jägerstraße bleiben von dieser Maßnahme unberührt, sodass eine zusätzliche absperrungsnahe Umleitungsroute nicht ausgewiesen wird.
Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.
Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!
Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.
_______________________________________________________________________
Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstbezirk Adorf
Kärrnerstr. 1 | 08261 Schöneck
Tel.: +4937464 3309222 | Mobil: +491733713132 E-Mail: sascha.barthel@smekul.sachsen.de
www.sachsenforst.de | Download Capabilities